In dieser Ausgabe möchten wir auf eine Gefahr hinweisen, woraus schnell grosse Probleme erwachsen können:

BRANDSTIFTUNG:

Es passierte an einem ganz normalen Urlaubstag in einem in Patong ansässigen Hotelzimmer. Morgens nach dem Frühstück hat sich Frau A mit Hrn. B, welcher Ihr Bruder ist, dazu entschlossen an den Strand zu gehen. Da sie dies schon seit einigen Tag immer nach dem Frühstück machen ist es eher eine Routinetätigkeit, aus dem Zimmer die Badesachen zu holen, das Zimmer zu verschliessen und das Hotel zu verlassen. An diesem Morgen kam bei Fr. A noch das ausdrücken der Zigarette dazu. Um bei der Rückkehr auch keinen kalten Rauchgeruch im Zimmer zu haben hat Fr. A den Aschenbecher dann auch noch in den Abfalleimer geleert.

Nach einem herrlichen Tag am Strand und viel Sonne kam Fr. A und Hr. B abends wieder ins Hotel zurück und wurde von der Polizei freundlich jedoch bestimmt dazu aufgefordert mit auf die Polizeiwache zu kommen. Dort wurden die Beiden informiert, dass das Zimmer in welchem Sie eingemietet waren, durch ein Feuer total zerstört wurde und Anzeige gegen Fr. A wegen Brandstiftung bevorsteht.

Wie aus dem Nichts wurde der Urlaub zu einem ‘Nightmare’. Polizei, Gerichtsverhandlung und eventuell Gefängnis. Schuld daran war nur Fahrlässigkeit beim Ausmachen der Zigarette.

Nach dem Thai-Strafrecht Section 225. bedeutet dies:

Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand verursacht und damit Schaden am Eigentum einer anderen Person anrichtet, oder sogar Gefahr für das Leben anderer damit anrichtet, soll mit einer Gefängnisstrafe von nicht über 7 Jahren oder einer Geldstrafe von nicht mehr als 14,000 Baht, oder beidem - verurteilt werden.

Glück im Unglück war, dass der Hotelmanager auf eine Anzeige verzichtete indem der entstandene Schaden vom Fr. A und Hrn. B gedeckt wurde. Der Schaden war inklusive Verdienstausfall Baht 220.000.-

Fr. A und Hr. B haben sich sofort bereit erklärt den Schaden zu begleichen, jedoch kam das Problem der Geldbeschaffung, doch hat man sich auch hier einigen können.

Die Strafanzeige konnte damit noch einmal, dank der Zusammenarbeit von Polizei, Übersetzer und Hotel, verhindert werden.

Als Lehre daraus sollte man immer ganz genau darauf achten, dass eventuelle Zigarettenstummel nicht glimmend im Zimmer hinterlassen werden. Und schon garnicht in den Abfalleimer entleert werden, der oft noch brennbare Gegenstände enthalten kann. Wenn dieser Zwischenfall in der Nacht vorgefallen wäre, hätte das Hotelpersonal nicht so schnell handeln können und es wäre eventuell zu einem richtigen Hotelbrand ausgeartet, dann hätten sich Fr. A. und Hr. B auch noch einer Anzeige wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, die laut Thaigesetz wie folgt bestraft wird: Gefängnisstrafe von 3 bis 15 Jahren.

In diesem Falle, kann man nur sagen "Nochmals Glück gehabt"

Einige kleine Anmerkungen zum Thai-Strafgesetz in Zusammenhang mit ‘OFFENCES RELATING TO SEXUALITY’:

Das Thai-Strafgesetz sieht folgendes vor:

Paragraph 277: Wer Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen, mit oder ohne Einstimmung des Mädchens, welches noch nicht über 15 Jahre alt ist hat, und diese nicht dessen gesetzliche Ehefrau ist (man sieht hier, daß dies nur für Mädchen und nicht bei Jungen gilt) soll mit einer Gefängnisstrafe von 4 bis 20 Jahren und einer Geldstrafe von 8,000 bis 40,000 Baht bestraft werden.

Paragraph 279: Wer eine Unzüchtige Handlung an einem Kind welches noch nicht über 15 Jahre alt ist, ausübt - ob dieses Kind die Zustimmung gibt, oder nicht - soll mit einer Gefängnisstrafe von nicht mehr als 10 Jahren oder einer Geldstrafe von nicht mehr als 20,000 Baht oder beidem bestraft werden.

Paragraph 286: Eine jede Person, über 16 Jahre alt, welche sich durch Einnahmen einer Prostituierten ernährt/unterhält, wenn auch nur durch einen Teil der Einnahmen, soll mit einer Gefängnisstrafe von 7 bis 15 Jahren und einer Geldstrafe von 14,000 bis 40,000 Baht oder Lebenslänglicher Haftstrafe bestraft werden.

Eine Person welche keine ausreichende Einnahmen/Einkünfte hat und mit einer oder mehreren Prostituierten zusammen lebt

  • Unterhalt und Verpflegung gibt, oder Geld erhält oder andere Zuwendungen von einer Prostitiuierten entgegen nimmt,
  • teilnimmt oder Hilft einer Prostituierten bei einer Auseinandersetzung mit einem Kunden.

soll angenommen werden, daß dieser von den Einnahmen einer Prostituierten lebt, ausgenommen diese Person kann das Gegenteil zufriedenstellend beweisen. Übersetzung aus dem englischen Text ‘The act promulgating The Penal Code, B.E. 2499’

Als Mitglied von CHILD-WATCH PHUKET, möchte unser Büro eine jede Person auffordern, welche eine Handlung von Kinderprostitution, Kinderschändung oder Misshandlung sieht/weiß, folgende Telefonnummer zu verständingen 01-4642244 oder direkt bei den örtlichen Polizeibehörden unter 191 eine Anzeige zu erstatten.


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